Der Souveräne Orden von den Rittern der Gerechtigkeit (S.O.K.J.)

Mitgliedschaft im Orden



  Mitgliedschaft im Orden:
Die Mitgliedschaft im Ritterorden von den Knights of Justice ist offen für jeden - unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion oder Hautfarbe - welcher die Kriterien für eine Mitgliedschaft erfüllt und wie alle neuen Mitglieder sein Versprechen auf Loyalität zum Souveränen Orden von den Knights of Justice und seinem Groß-Meister sowie seinen Vorgesetzten abgibt. Weiterhin verpflichtet sich der(die) Bewerber(in) den Verpflichtungen gegenüber seinem(ihrem) Land entsprechend nachzukommen und alles was in seiner(ihrer) Macht steht zu tun, um die Würde des Ordens aufrechtzuerhalten und die wohltätigen Arbeiten und die Ziele des Ordens zu unterstützten sowie sich wie eine ehrenhafte Person zu verhalten.

Der Grand Titel 'Sir', wie er bei der Ernennung zum Ritter von dem Ritterorden von den Knights of Justice verliehen wird, kann in England registriert werden. Diese Registrierung gibt dann das Recht den Grand Titel 'Sir' in Form und Anrede führen zu dürfen. (Wir können bei der Registrierung behilflich sein)

Die Aufnahme in den Orden ist offen nur für qualifizierte Männer und Frauen, welche sich in Unternehmen und Gesellschaft gut etabliert haben sowie einen ausgezeichneten Ruf haben. Das Ziel des Ordens ist es, das Beste in Leben und Gesellschaft zu erreichen und dies für immer zu erhalten.

Nur die Grand Chancellery entscheidet über Aufnahme in den Orden und die Verleihung von Ehren zum Ritter oder Dame of Justice.

Die Knights of Justice sind ein Synonym für die Stärke von Charakter, Führungsqualitäten und Engagement für Wohltätigkeiten.

  Wie können Sie Mitglied werden?
Um ein Ritter oder eine Dame of Justice zu werden, muß ein Bewerber von einem bestehenden Mitglied des Ordens empfohlen werden. Das zuständige Priorat oder Kommandantur ist für Vorschläge zur Aufnahme von neuen Mitgliedern verantwortlich. Entsprechend der Verfassung des Ordens können neue Mitglieder im Rang eines "Companions" nur bei Vollendung des 18. Lebensjahr aufgenommen werden und als "Ritter oder Dame" ab dem 25. Lebensjahr. In außergewöhnlichen Fällen können die Grand Chancellery und der Groß-Meister auch einen höheren Rang erteilen. Sie können sich dem Orden auch als einfaches Mitglied ohne Rang kostenfrei beitreten.

Weitere Informationen können Sie über Ihre örtliche Kommandantur oder Priorat erhalten, oder indem Sie via E-mail mit uns Kontakt aufnehmen.

   






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